BESTATTUNGSKOSTEN
Bei einer Bestattung kommen auf den bzw. die Bestattungspflichtigen Kosten zu, über welche wir Ihnen einen Überblick verschaffen möchten. Die Höhe dieser Kosten ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Es fallen drei Kostenpunkte an:
KOSTEN DES BESTATTUNGSUNTERNEHMEN
Beim Bestattungsunternehmen fallen Kosten an, die von Ihren individuellen Ansprüchen und Vorstellungen abhängig sind. Ausschlaggebend hierfür sind die Produkte die Sie persönlich auswählen und auf die Sie Wert legen.
STÄDISCHE KOSTEN
Zu den städtischen Gebühren (siehe Gebührenordnung der jeweiligen Stadt) gehören beispielsweise die Bestattungsgebühr (Ausheben und Schließen des Grabes), die Gebühr für eine Urnenbeisetzung, der Erwerb eines Grabnutzungsrechtes, die Nutzung einer Aussegnungshalle oder die Gebühren eines Kolumbariumfaches etc. Die Höhe der einzelnen städtischen Gebühren entnehmen Sie bitte aus der unten für Sie aufgeführten Auflistung.
LEISTUNGEN DRITTER
Unter die Leistungen Dritter fallen z. B. die Kosten für die Erstellung der Sterbepapiere (durch den Arzt), Gebühren beim Standesamt, Blumenschmuck, Zeitungen, Trauerdrucksachen, Musik, Trauerkaffee, Grabmal, etc.
Die städtischen Gebühren im Überblick
» Download Gebührenverzeichnis_LHS_Stuttgart.pdf
In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen gerne unsere verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten auf. Somit ermöglichen wir Ihnen eine Bestattung, die Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen entspricht.